[20.10.2017] Seit dem 1. Oktober dieses Jahres dürfen in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Dafür musste das Fachverfahren AutiSta entsprechend angepasst werden.
Bei der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 2017 wurde die Ehe für alle beschlossen. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare den heterosexuellen Paaren gleichgestellt und können heiraten. Dieses Gesetz ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) und seine Kunden waren auf die Umstellung gut vorbereitet. Wie das krz meldet, wurde die Fach-Software AutiSta des Verlags für Standesamtswesen, welche die Standesämter für die Abwicklung aller Vorgänge sowie die Registrierung der Personenstände einsetzt, weit vor dem Stichtag auf die neuen Anforderungen angepasst und getestet. Mit AutiSta 10.76 können nun Personen gleichen Geschlechts bei einem Standesamt ihrer Wahl die Ehe schließen. Sie erhalten alle Dokumente in einer an den neuen Sachverhalt angepassten Form, vor allem die Eheurkunde, die sie als Ehegatten ausweist. Das gilt auch für Personen, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese jetzt durch eine Eheschließung ersetzen wollen.
(bs)
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