Baden-Württemberg:
Neue Regeln zum Datenschutz


[7.6.2018] Ein Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung hat jetzt der Landtag beschlossen.

Ein neues Landesdatenschutzgesetz hat der Landtag in Baden-Württemberg beschlossen. Das teilt das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit. Demnach hat sich der Landtag am 6. Juni 2018 in zweiter Lesung mit dem Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung befasst. „Baden-Württemberg hat jetzt bundesweit eines der besten Gesetze zum Datenschutz“, kommentiert der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. „Das hat uns die Expertenanhörung im Landtag gezeigt. Der Kern der Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung am vergangenen Montag war: Der Gesetzentwurf ist insgesamt zu begrüßen, der Gesetzentwurf ist positiv, in Baden-Württemberg gibt es eines der besten Gesetze im Ländervergleich.“
Da seit dem 25. Mai 2018 die wesentlichen Regelungen zum Datenschutz nicht mehr durch nationale Gesetze, sondern durch die Datenschutz-Grundverordnung getroffen werden, erhält das Landesdatenschutzgesetz nur ergänzende Regelungen. „Der Landesgesetzgeber kann die datenschutzrechtlichen Regelungen für die Verwaltung – für alle öffentlichen Stellen – selbst gestalten, soweit die Datenschutz-Grundverordnung ihm Spielraum lässt. Das haben wir heute getan“, erklärt Minister Strobl.
Nach dem neuen Landesdatenschutzgesetz soll laut Innenministerium der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner unabhängigen Stellung weiter gestärkt werden. Das Gesetz schaffe außerdem klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Auch werde der Datenschutz für die Beschäftigten in der Verwaltung verbessert. Ein weiterer wichtiger Punkt adressiert die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Sie werde neu geregelt und dabei für jedes einzelne Objekt geprüft, ob eine Videoüberwachung gerechtfertigt ist. Die bisherige Regelung zu den Fristen für die Speicherung von Videoaufnahmen bleibe unverändert. (ve)

http://www.im.baden-wuerttemberg.de

Stichwörter: Politik, Datenschutz, Baden-Württemberg, Thomas Strobl



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Düsseldorf: Digitalstrategie neu ausgerichtet
[23.4.2024] Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet. Einbezogen wurden Anforderungen aus Politik, Wirtschaft und der Stadtgesellschaft sowie Best Practices anderer Kommunen. mehr...
Die Stadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet.
Thüringen: E-Government-Gesetz wird novelliert
[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können. mehr...
Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen.
Chief Digital Officer: Mädchen für alles Bericht
[9.4.2024] Immer mehr Kommunen richten die Stelle eines Chief Digital Officer (CDO) ein, um für die digitale Transformation gerüstet zu sein und sie voranzutreiben. Angesiedelt zwischen Leitungs- und Umsetzungsebene, verlangt der Posten unterschiedliche Geschicke. mehr...
CDOs sind oft mit einer Fülle an Aufgaben konfrontiert.
NKR: One-Stop-Shop für Sozialleistungen
[3.4.2024] Um im Bereich der Sozialleistungen den Aufwand für Behörden und Leistungsberechtigte deutlich zu reduzieren, ist mehr Mut zur Digitalisierung nötig, so der Nationale Normenkontrollrat. Gefordert sei etwa ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen. mehr...
OZG 2.0: Zentralisierung als Hemmnis oder Chance?
[28.3.2024] Wie wird das Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat eingeordnet? Während Schleswig-Holstein die Novelle aufgrund der entstandenen Belastungen für Länder und Kommunen klar ablehnt, sprachen Thüringen und der Bitkom von der Bedeutung der dort verankerten zentralen Lösungen und Standards für die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
Wie geht es jetzt weiter mit OZG 2.0 und der Digitalisierung der Verwaltung?
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide PlusCC e-gov GmbH
20097 Hamburg
CC e-gov GmbH
regio iT GmbH
52070 Aachen
regio iT GmbH
Form-Solutions GmbH
76137 Karlsruhe
Form-Solutions GmbH
S-Management Services GmbH
70565 Stuttgart
S-Management Services GmbH
GIS Consult GmbH
45721 Haltern am See
GIS Consult GmbH
Aktuelle Meldungen