[3.7.2019] Dem Gesetzentwurf, der die Zusammenarbeit niedersächsischer und mecklenburg-vorpommerischer Kommunen erleichtern und fördern soll, hat die niedersächsische Landesregierung jetzt zugestimmt.
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 1. Juli 2019 dem Entwurf eines Gesetzes zugestimmt, mit dem die in einem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit getroffenen Regelungen (
wir berichteten) verbindlich in Landesrecht umgesetzt werden sollen.
Der Staatsvertrag, der bereits von den Innenministern beider Länder unterzeichnet wurde, soll die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kommunen aus beiden Ländern erleichtern, fördern und intensivieren. Künftig sollen kommunale Aufgaben über die Landesgrenze hinweg mit den Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam erfüllt werden können, heißt es in einer Pressemeldung der niedersächsischen Staatskanzlei.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagt: „Mit dieser Zusammenarbeit wollen wir im wahrsten Sinne des Wortes einmal mehr Grenzen überschreiten. Bei aller Berechtigung des Föderalismus macht es Sinn, wenn Kommunen bei der passgenauen Entwicklung ihrer Leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger auch Ländergrenzen überschreitend zusammenarbeiten können. Wir sind gespannt, welche Synergien sich ergeben können und werden diese Art der Zusammenarbeit auch in Hinblick auf zukünftige Kooperationen gerade im Bereich von Landesgrenzen genau analysieren.“
Entsprechende Staatsverträge bestehen nach Angaben der Staatskanzlei bereits mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
(ba)
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