[11.11.2019] In Frankfurt am Main können Melderegisterauskünfte mit wenigen Klicks online beantragt werden, die dabei anfallenden Gebühren lassen sich bargeldlos begleichen. Das Bürgeramt der Stadt hat sein E-Government-Angebot entsprechend erweitert.
Das Bürgeramt Frankfurt am Main hat sein E-Government-Angebot ausgebaut. Wie die hessische Metropole mitteilt, können Melderegisterauskünfte jetzt auch ohne Nutzerkonto via Web beantragt werden. „Mit dieser Online-Dienstleistung erweitern wir den Bürgerservice“, sagt Stadtrat Jan Schneider, der für Bürgerservice und Digitalisierung zuständig ist. „Melderegisterauskünfte können durch wenige Klicks abgefragt werden und dies ohne einen Besuch des Bürgeramts. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung digitale Stadtverwaltung.“
Statt schriftlichem Antrag oder Besuch des Bürgeramts können laut einer Pressemitteilung der Stadt über die städtische Website nun Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und die Information, ob die angefragte Person verstorben ist, abgefragt werden. Die Auskunft werde nur erteilt, wenn die gesuchte Person aufgrund ihrer Angaben im Melderegister der Stadt Frankfurt eindeutig identifiziert werden kann. Das Verfahren werde sicher über das Rechenzentrum des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21 bereitgestellt. Die Gebühr in Höhe von 9,52 Euro pro Auskunft lasse sich über eine Bezahlfunktion direkt bargeldlos entrichten. Zur Auswahl stünden dazu die Kreditkarte und die Bezahlsysteme PayPal, paydirekt sowie giropay. Bislang war dieser Online-Service nur für registrierte Unternehmen angeboten worden, die regelmäßig Anfragen stellen, berichtet die Mainmetropole.
(ve)
https://www.frankfurt.de/melderegisterauskunft_online
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