Dataport:
Lehren aus dem OZG


[17.1.2023] Bund, Länder, Kommunen und auch IT-Dienstleister haben während der OZG-Umsetzung Erfahrungen gesammelt, die bei der weiteren Verwaltungsdigitalisierung hilfreich sein können. Dataport fasst zusammen, was sich für Gesetzgebung und praktische Umsetzung ändern sollte.

Das Ende der OZG-Umsetzungsfrist nimmt der IT-Dienstleister Dataport zum Anlass für ein Resümee der fünf wichtigsten Lessons Learned. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) seien Grundlagen geschaffen worden, die große Chancen für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnen, so Dataport. Die entstandene Dynamik gelte es nun zu nutzen. Bund, Länder, Kommunen und auch Dataport als öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister hätten Erfahrungen gesammelt, die künftig beim Vorantreiben der Verwaltungsdigitalisierung wertvolle Impulse für Gesetzgebung und Umsetzung geben könnten.

Neues Geschäftsmodell der Verwaltung entwickeln

So hat das OZG gezeigt, dass die Fokussierung auf eine bestimmte Zahl von Online-Leistungen nicht zielführend ist. Diese lenke von grundlegenden Überlegungen zu digitalen Verwaltungsprozessen ab. Anstatt bestehendes Verwaltungshandeln eins zu eins ins Digitale zu übertragen, sei ein neues Vorgehen notwendig. Als Beispiel dafür, wie ein kompletter Verwaltungsprozess bis in die dahinterliegenden Fachverfahren neu aufgesetzt wurde, nennt Dataport das in Bremen umgesetzte Pilotprojekt zu Familienleistungen ELFE (wir berichteten). Der Online-Dienst zum Beantragen von Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld wurde unter Mitwirkung von Dataport komplett neu gestaltet und funktioniert über eine App – ohne Behördengang und komplizierte Anträge.

Konsequent digitalisieren

Digitale Angebote, die möglichst vollautomatisiert und schnell ablaufen, bieten Effizienzgewinne – auch für die Verwaltung. Statt also Fachkräfte mit Routineaufgaben zu beschäftigen, machen entsprechend konzipierte digitale Dienste Verwaltung effizienter. Dies sollte Motivation genug sein, um veränderte und angepasste Verfahrensabläufe und Prozessschritte zu entwickeln, so Dataport.
Eine weitere Lehre die Dataport aus dem OZG zieht: Das parallele Vorhalten analoger und digitaler Kommunikationsstrukturen ist teuer und bringt die Digitalisierung nicht voran. Elektronische Identitäten sind vorhanden, daher sollte die digitale Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen und dem Staat zur Pflicht werden. Dataport verweist auf das Beispiel Dänemark, wo sich zeigt, dass auch ältere und digital wenig affine Personen diesen Kommunikationskanal akzeptieren, wenn sie kommunale Bürgerämter bei Fragen kontaktieren können.

Bremsklötze beiseiteschaffen

Das OZG sollte die Verwaltung nutzerfreundlicher machen. In der bisherigen OZG-Umsetzung erkennt Dataport einige Hindernisse. So würden für die Realisierung des Once-Only-Prinzips moderne Register benötigt, also elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, die miteinander vernetzt sind. Die Registermodernisierung ist in Arbeit – benötigt aber nach Ansicht von Dataport zügig mehr Aufmerksamkeit und mehr Ressourcen.
Teile des OZG seien auch durch fehlende Spielräume im bestehenden Rechtsrahmen ausgebremst worden. So verhinderten oft Schriftformerfordernisse die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Eine gesetzlich verankerte Generalklausel zum Ermöglichen elektronischer Abwicklung würde helfen – und dafür sorgen, dass nicht jedes Fachgesetz einzeln überprüft werden muss. Darüber hinaus sollte schon in der Gesetzgebung die Digitaltauglichkeit von Vorschriften berücksichtigt werden – und zwar mit mehr Tempo und Expertise als bisher. (sib)

https://www.dataport.de

Stichwörter: Panorama, Dataport, OZG



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