[21.2.2023] Mehr Bürgernähe für die Verwaltung – das soll mit dem Hessischen E-Government-Gesetz (HEGovG) erreicht werden. Damit wird die Landesgesetzgebung an die Erfordernisse des OZG angepasst. Als erstes Land führt Hessen außerdem einen Digitalcheck zur Prüfung neuer Gesetzesvorhaben ein.
Das geänderte Hessische E-Government-Gesetz (HEGovG) (
wir berichteten) wurde jetzt im Landtag in Wiesbaden verabschiedet. Anlass für die Änderung des HEGovG ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). Demnach soll der verschlüsselte Zugang zu Landesbehörden künftig nicht mehr auf De-Mail als einziges sicheres Kommunikationsmittel beschränkt sein, sondern auch Postfächer im Nutzerkonto, besondere elektronische Behördenpostfächer und sonstige gleichwertig verschlüsselte elektronische Zugänge umfassen. Neu eingeführt wird auch eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung bei der Identifizierung und Authentifizierung in den Nutzerkonten des Verwaltungsportals. Die Regelungen orientieren sich eng an den entsprechenden Regelungen des OZG, heißt es vom Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung.
Bei der Verabschiedung des neuen E-Government-Gesetzes betonte Digitalministerin Kristina Sinemus, dass Hessen damit einen weiteren Schritt in Richtung einer bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltungsdigitalisierung unternommen habe. Die Regelungen auf Basis der OZG-Vorgaben hätten einen hohen praktischen Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei ihrem Kontakt zu öffentlichen Stellen. Als Beispiele nannte Sinemus einen Antrag auf Elterngeld und einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung: Obwohl sich der eine nach Bundes- und der andere nach Landesrecht richte, können beide ab sofort einheitlich, rechtssicher und datenschutzkonform nach dem gleichen digitalen Verfahren abgewickelt werden. Als weitere Neuregelung nannte sie die so genannte Experimentierklausel, mit der digitale Pilotprojekte unter erleichterten Form- und Verfahrensvorgaben erprobt werden können.
Als erstes Bundesland führt Hessen außerdem einen gesetzlich verankerten Digitalcheck ein, durch den Gesetze, Rechtsverordnungen und Förderrichtlinien schon bei ihrer Entstehung beziehungsweise Überarbeitung auf ihr Digitalisierungspotenzial untersucht werden. Das soll die medienbruchfreie Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen erleichtern. Damit könne die Verwaltungsdigitalisierung künftig ganzheitlich gedacht werden, sagte Landes-CIO Patrick Burghardt. Die Rolle des CIO hatte Hessen seinerzeit als erstes Bundesland eingeführt und mit der Änderung des HEGovG jetzt auch dauerhaft rechtlich verankert.
(sib)
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