DVDV:
Verfahrensbeschreibung in Version 2.0


[28.4.2023] Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis ermöglicht es Fachverfahren, Daten sicher und rechtskonform auszutauschen. Nun liegt eine umfassend überarbeitete Verfahrensbeschreibung vor, die an aktuelle und künftige Anforderungen der digitalen Verwaltung angepasst ist.

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine fach- und verwaltungsübergreifende Infrastrukturkomponente des E-Government in Deutschland. Es bildet eine Basis für den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum und hat damit die Funktion einer zentralen Registrierungsstelle für Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Das DVDV nahm im Jahr 2007 den operativen Betrieb auf und ist seit 2010 ein Projekt des IT-Planungsrats. Die Federführung hat das BMI.
Seit März 2023 hat das DVDV mit der Version 2.0 eine neue, grundlegend überarbeitete Verfahrensbeschreibung. Dies berichtet das Bundesinnenministerium auf seiner OZG-Website. Die neue Verfahrensbeschreibung bietet einen sowohl umfassenden als auch kompakten Überblick zum Aufbau und zur Nutzung des DVDV. Berücksichtigt wird die im Jahr 2019 erfolgte vollständige Modernisierung der Code-Basis sowie die funktionale Erweiterung des Verzeichnisses. Zudem geht die Verfahrensbeschreibung auf aktuelle und kommende Anforderungen in der digitalen Verwaltung ein, die das DVDV betreffen, etwa das OZG, die Registermodernisierung, die Single-Digital-Gateway-Verordnung und das Once-Only-Prinzip. (sib)

DVDV-Verfahrensbeschreibung, Version 2.0 (PDF; 1,6 MB) (Deep Link)
https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: IT-Infrastruktur, DVDV



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