IT-Planungsrat:
Mindestanforderungen an EfA-Services


[5.5.2023] Der IT-Planungsrat hat die Anwendung der Mindestanforderungen an den Betrieb von Einer-für-Alle-Services als Richtlinienempfehlung beschlossen. Eine wichtige Neuerung: die Behördenrufnummer 115 soll als Endanwender-Support etabliert werden.

Am 23. März 2023 tagte der IT-Planungsrat zum 40. Mal. Inhaltlich ging es dabei unter anderem um die durch die Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen Betrieb – Einer für Alle (AG RaBe – EfA) erarbeiteten Mindestanforderungen an den Betrieb von Leistungen, die nach dem Einer-für-Alle-Prinzip von Kommunen oder Ländern nachgenutzt werden. Dazu beschloss der IT-Planungsrat ein Dokument als Richtlinienempfehlung, wie jetzt das Bundesinnenministerium auf seiner OZG-Informationsseite meldet.
Das Dokument beschreibt die Anforderungen, die jeder Betrieb von EfA-Online-Diensten mindestens erfüllen muss. Zudem sollen die entwickelten Mindestanforderungen dabei helfen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die betreibenden und die mitnutzenden Länder besser voneinander abzugrenzen. Durch die Erklärung verpflichten sich die Länder untereinander, den Betrieb von EfA-Services nach den vereinbarten Mindestanforderungen umzusetzen. Damit soll eine Verlässlichkeit für den nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb sowie eine effiziente Mitnutzung von EfA-Services unter den Ländern sichergestellt werden. Innerhalb des Betriebs soll die einheitliche Behördenrufnummer 115 eine Schlüsselfunktion einnehmen und als First Level Support für die Anwendenden etabliert werden.
Das Dokument soll als Startpunkt dienen, um die Regelungen zum Betrieb von EfA-Services und anderen Online-Diensten festzulegen. Es soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. (sib)

Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services (Deep Link)
https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Politik, IT-Planungsrat, EfA, 115, OZG



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