Vitako:
Im Wettbewerb entscheidet Leistungsfähigkeit


[25.1.2007] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, wendet sich scharf gegen Vorwürfe privater IT-Unternehmen, öffentliche IT-Dienstleister verzerrten den Wettbewerb. In einer Pressemitteilung heißt es unter anderem, einige private Unternehmen seien offenbar nicht in der Lage, im Wettbewerb zu bestehen.

In einer aktuellen Pressemitteilung nimmt Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Stellung zu dem Vorwurf privater IT-Unternehmen, öffentliche IT-Dienstleister verzerrten den Wettbewerb. Hier heißt es unter anderem, kommunale und private Unternehmen arbeiteten seit Jahrzehnten zusammen - zum Teil in Form von Kooperationen, zum Teil in Form von Wettbewerbsverhältnissen. Dabei habe sich gezeigt: Die Unterscheidung zwischen "privat" und "nicht privat" sei am Markt nicht ausschlaggebend. Entscheidend sei die Leistungsfähigkeit. Weiter heißt es, offenbar seien einige private Unternehmen nicht in der Lage, in diesem Wettbewerb zu bestehen. Diese versuchten, unliebsame Wettbewerbsteilnehmer aufgrund der Tatsache zu diffamieren, dass sie öffentliche Gesellschafter haben. Bei den Vitako-Mitgliedern gebe es seit Jahren viele Initiativen, um in Kooperationen untereinander und mit privaten Unternehmen nach neuen und leistungsfähigeren Lösungen zu suchen. Für die kommunalen Einrichtungen stünden dabei jeweils die Bedürfnisse der Verwaltungen im Vordergrund und nicht das Streben nach maximalen Gewinnen. Matthias Kammer, Vorsitzender von Vitako, äußert sich auch in einem Interview mit Kommune21 zum Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Er sagt zum Thema In-House-Geschäfte: "EU-Vergaberecht und bundesdeutscher Föderalismus ergeben noch kein homogenes Gesamtbild." Urteile wie das des OLG Celle genügten nicht den Belangen der öffentlichen Verwaltung und trügen nicht zu einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel bei. Gleichzeitig bot Kammer der Politik die Unterstützung von Vitako für die Weiterentwicklung des Vergaberechts unter Berücksichtigung des Föderalismus an. Das Oberlandesgericht Celle hatte dem Landkreis Göttingen in einem konkreten Fall untersagt, eine Software-Lösung über seinen kommunalen IT-Dienstleister, die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südniedersachsen (KDS), zu beschaffen. Nach Einschätzung der Richter handelte es sich nicht um ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft, sondern um einen, dem Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Lieferauftrag. Das Interview mit Matthias Kammer erscheint am 31. Januar in der Februar-Ausgabe von Kommune21. (hi)

http://www.vitako.de

Stichwörter: Vitako, Databund, Vergaberecht. In-House-Geschäfte, OLG Celle



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