[14.1.2015] Die baden-württembergische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer IT-Landesbehörde in Anhörung gegeben. Anfang Juli dieses Jahres soll die neue Behörde ihren Betrieb aufnehmen.
Mit der Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) unternimmt die Landesregierung laut eigenen Angaben einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Vorgesehen ist, dass die neue Behörde ihren Betrieb zum 1. Juli 2015 aufnehmen kann. „Die Informationstechnik wird Schritt für Schritt in der BITBW gebündelt – beginnend mit dem Betrieb von IT-Systemen, die in der gesamten Landesverwaltung benötigt werden bis hin zur Erreichung und dem Betrieb von fachspezifischer IT für die einzelnen Ressorts“, sagen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall, nachdem die Regierung den gemeinsamen Gesetzentwurf des Innenministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Errichtung von BITBW zur Anhörung frei gegeben hat. Laut Ministeriumsangaben soll die neue Behörde ihren Sitz in Stuttgart haben und als Landesbetrieb kaufmännisch wirtschaften. Alle Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung werden IT-Dienstleistungen künftig als Kunden bei der BITBW einkaufen. Sie werde ihre Dienstleistungen in dem Umfang und in der Qualität liefern, die von den einzelnen Kunden benötigt und bezahlt werden. Die Aufsicht über die BITBW wird der neue Chief Information Officer (CIO) des Landes führen. Der CIO soll darüber hinaus die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung steuern. Um die Bedeutung seiner Position zu unterstreichen und um dem Landes-CIO den für sein Amt benötigten Handlungsspielraum zu verschaffen, wird er den Rang eines Ministerialdirektors und Vortragsrecht im Kabinett erhalten. Die Feinplanung zur schrittweisen Bündelung der bisher dezentralen IT-Einheiten der Landesverwaltung wird laut der Meldung zu den ersten Aufgaben des CIO gehören. Dieser Prozess werde alle Ministerien und Behörden erfassen und gemeinsam mit den jeweils betroffenen Einrichtungen gestaltet. „Die IT-Neuordnung soll nicht nur die verteilte IT samt Menschen und Maschinen in einer neuen Behörde zusammenführen, sondern die IT-Landschaft unserer Behörden grundlegend neu ausrichten“, erklärt Innenminister Reinhold Gall. „Nur durch eine konsequente Bündelung und Standardisierung der IT werden wir es schaffen, Synergien zu nutzen, Ausgaben zu verringern und gleichzeitig die IT der Landesverwaltung technologisch up to date zu halten und den immer wichtiger werdenden Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.“ Die Landesregierung geht davon aus, dass ab dem Haushaltsjahr 2017 ansteigend bis 2021 Einsparungen für alle Ressorthaushalte insgesamt von schließlich 40 Millionen Euro jährlich zu erzielen sind. Diese Ziele werden bei der Planung berücksichtigt und konkretisiert. Eckpunkte für eine IT-Neuordnung hat das Kabinett in Baden-Württemberg bereits im Juni 2014 beschlossen (
wir berichteten).
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