[10.2.2021] Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen informiert über eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zu zwei geplanten Änderungen am Bundes-EGovG und Datennutzungsgesetz.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zu zwei Gesetzesentwürfen, die den kommunalen Umgang mit offenen Daten regeln sollen, eine Stellungnahme abgegeben. Darüber informiert jetzt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW). Konkret gehe es um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors.
Grundsätzlich werde die Zielsetzung des Open-Data-Gesetzentwurfs – eine Verbesserung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit offener Daten – auch auf Bundesebene von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt. Offene Daten könnten zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des öffentlichen Handelns führen und bieten gleichzeitig ein großes Potenzial für neue, digitale Anwendungen für Bürger, so der StGB NRW. Daher verfolgen viele Kommunen bereits seit mehreren Jahren eine klare Open-Data-Strategie. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise können Kommunen ihre offenen Verwaltungsdaten ohne zusätzliche Kosten und unabhängig von IT-Dienstleistern auf dem zentralen Portal des Landes für Open Data veröffentlichen, sofern diese Daten online frei zugänglich sind.
Die Bundesverbände kritisieren unter anderem den geplanten Umsetzungszeitraum für die neuen Regelungen. Eine Datenbereitstellung innerhalb von zwölf Monaten sei insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben aufgrund der Corona-Pandemie und der OZG Umsetzung zu gering. Zudem betonen die Bundesverbände, dass eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zur kostenlosen Weitergabe vom hochwertigen Datensätzen nicht mit dem Selbstverwaltungsrecht aus Artikel 28 Absatz 2 GG vereinbar erscheine. Ähnliche Vorschläge wurden in der Vergangenheit auch von den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen abgelehnt.
(sib)
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