[30.10.2023] Datenschutz ist auch in der Ratsarbeit wichtig, denn dabei werden oft auch personenbezogene Daten verarbeitet. Um Ratsmitglieder und Beschäftigte für den Umgang mit solchen Daten zu sensibilisieren, hat die Kommunal Agentur NRW ihr bisheriges E-Learning-Angebot erweitert.
Im Rahmen der kommunalen Rats- und Ausschussarbeit werden zahlreiche personenbezogene oder personenbeziehbare Daten verarbeitet. Dabei müssen sowohl die beteiligten Stellen der Verwaltung als auch die Mandatsträgerinnen und -träger stets abwägen, welche der sensiblen Daten in welcher Form weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen. Darauf verweist die Kommunal Agentur NRW, die nun gemeinsam mit nordrhein-westfälischen Kommunen ihr E-Learning-Angebot um das Thema „Datenschutz in der Ratsarbeit“ erweitert hat.
In 13 Kapiteln werden die rechtlichen Grundlagen zur Datenverarbeitung in kommunalen Räten und Ausschüssen auch die praktischen Herausforderungen beispielsweise bei öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen vermittelt. Dabei sollen zahlreiche praxisrelevante Fragen wie „Welche Beschlussinhalte dürfen auf welche Weise veröffentlicht werden?“, „Wer darf an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen?“ oder „Wie sind parteiöffentliche Fraktionssitzungen einzustufen und was muss dabei beachtet werden?“ beantwortet werden. Mittels verschiedener Praxistipps werden zudem Möglichkeiten präsentiert, wie die unrechtmäßige Veröffentlichung von Daten verhindert werden kann. Ein unverbindlicher Testzugang zum E-Learning-Kurs Ko-Learning DATA kann per E-Mail angefordert werden (Ko-Learning@KommunalAgentur.nrw).
Kommunen sind in der Haftung
Zwar können Kommunen nicht mit einem Bußgeld durch die Datenschutzaufsicht belegt werden, dennoch haften sie für materiellen sowie immateriellen Schaden, betont die Kommunal Agentur NRW. Ist die verantwortliche Stelle – letztendlich Bürgermeisterin oder Bürgermeister – ihren Pflichten, wozu auch die Schulung der mit der Verarbeitung betrauten Personen zählt, nicht nachgekommen, können Betroffene Schadensersatz einklagen. Langfristig sei der Verlust an Reputation und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sogar als größer einzuschätzen, vermutet die Kommunal Agentur.
Bereits seit 2021 können Kommunen, kommunale Betriebe und andere öffentliche Stellen ihre Beschäftigten mit dem E-Learning-Angebot „Ko-Learning DATA“ der Kommunal Agentur NRW für den Umgang mit personenbezogenen Daten im kommunalen Alltag sensibilisieren. Die speziell auf das kommunale Handeln abgestimmten Lerninhalte werden mit Praxisbeispielen vertieft und mittels eines Abschlusstests und eines personalisierten Zertifikats dokumentiert. So kommt die verantwortliche Stelle auch ihrer Rechenschafts- und Dokumentationspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde und im Fall einer Schadensersatzklage nach.
Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Kommunen nicht nur durch E-Learning-Angebote, sondern auch beim Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems und der Schulung von Führungskräften, die datenschutzrechtliche Verantwortung tragen.
(sib)
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