Schleswig-Holstein:
14 Kreise unterstützen UVO


[14.3.2024] Die Nachnutzung des EfA-Dienstes Unterhaltsvorschuss Online (UVO) verlief in Schleswig-Holstein aufgrund der engen Zusammenarbeit von Kommunen, Land und ITV.SH reibungslos. 14 von 15 Kreisen in dem Bundesland unterstützen den neuen Service.

Alleinerziehende Eltern können ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein künftig bequem online stellen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben die Staatskanzlei und das Sozialministerium gemeinsam mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) einen Vertrag zur Nutzung eines entsprechenden Online-Dienstes auf den Weg gebracht.
Dazu erklärte Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Alleinerziehende Eltern stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann das zusätzliche finanzielle, aber auch psychische Belastungen bedeuten. Mit der Möglichkeit zur Online-Antragstellung können Alleinerziehende in Schleswig-Holstein nun noch einfacher und möglichst unbürokratisch die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes sichern.“ Nach Angaben von ITV.SH-Geschäftsführer Philipp Willer setzt der erste EfA-Dienst in Schleswig-Holstein zudem Maßstäbe für den Nachnutzungsprozess zukünftiger Dienste. Willer: „Der erfolgreiche Start ist das Ergebnis einer sehr guten Zusammenarbeit von Kommunen, Land und ITV.SH.“
Die Online-Antragstellung erfolgt über den „OZG-Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) der Freien Hansestadt Bremen (wir berichteten). Der Online-Dienst wird bereits in 14 von 15 Kreisen in Schleswig-Holstein unterstützt. Lediglich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt ein anderes System. (bw)

https://www.unterhaltsvorschuss-online.de
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/login

Stichwörter: Fachverfahren, Schleswig-Holstein, Sozialwesen, Unterhaltsvorschuss, OZG, EfA



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