[19.3.2014] Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat allen Schulleitungen im Saarland ein Rundschreiben zum richtigen Umgang mit sozialen Netzwerken zukommen lassen. Die Richtlinien sollen für die Chancen und Risiken der digitalen Kommunikation sensibilisieren.
Die Kommunikation über soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ ist bei Schülern, Lehrern sowie Eltern beliebt. Dennoch sind im schulischen Kontext bestimmte Regeln einzuhalten. Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat daher nach eigenen Angaben allen Schulen im Saarland ein Rundschreiben zukommen lassen, in dem grundlegende Richtlinien für die Nutzung sozialer Netzwerke und Smartphones in der Schule vorgegeben werden. Zudem enthalte es Quellen für Unterrichtsmaterialien. Ein generelles Verbot für soziale Netzwerke werde nicht ausgesprochen. „Wir wollen im Saarland keine Verbotskultur für soziale Netzwerke und Smartphones etablieren“, sagt Saarlands Bildungsminister Ulrich Commerço. Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte würden sich zunehmend in den sozialen Netzwerken bewegen. Aufgabe der Schule sei es, Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen zu vermitteln. „Um die Jugendlichen dabei zu begleiten, ihnen Chancen und Risiken der digitalen Kommunikation näherzubringen, ist es sinnvoll, soziale Netzwerke als Alltagsinstrumente zu verstehen und bei Bedarf in Schule und Unterricht zu integrieren“, so Commerço weiter. Aufgrund der Komplexität des Themas bedürfe es sowohl der Unterstützung für alle Beteiligten wie auch einiger Regeln für die Nutzung und den Schutz der eigenen Daten. Ebenso sei zu gewährleisten, dass niemand benachteiligt oder von schulischen Ereignissen ausgeschlossen werden dürfe, der die sozialen Netzwerke nicht nutzt. Die Richtlinien betreffen laut Bildungsministerium unter anderem die dienstliche Kommunikation über soziale Netzwerke, wie beispielsweise Änderungen im Unterrichtsverlauf oder Ankündigungen, den richtigen Umgang mit Fanpages bei Facebook sowie die Behandlung von Social Media im Unterricht. Funktionsweise, Chancen und Gefahren sowie Aspekte des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sollen pädagogisch aufbereitet werden. Die Inhalte des Rundschreibens sind in Abstimmung mit dem Datenschutzzentrum des Saarlands entstanden.
(ma)
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