Rhein-Kreis Neuss:
Belehrung via App


[30.8.2022] Der Rhein-Kreis Neuss hat eine App entwickelt, über welche die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zeit- und ortsunabhängig erfolgen kann. Das digitale Angebot kommt bei den Nutzern gut an und ist auch für andere Gesundheitsämter in Deutschland ein Vorbild.

Vorstellung der IfSG-App in der Lehrküche des Berufsbildungszentrums Grevenbroich. Eine vom Rhein-Kreis Neuss entwickelte App erleichtert die behördliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die im Volksmund immer noch gerne als Gesundheitszeugnis bezeichnete Belehrung ist erforderlich für Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des -verkaufs oder in der Gastronomie tätig sind und wird von den Gesundheitsämtern durchgeführt. War dies bislang ausschließlich termin- und ortsgebunden möglich, kann die IfSG-Belehrung im Rhein-Kreis Neuss seit April 2022 niederschwellig jederzeit rund um die Uhr bequem via Smartphone oder Tablet abgerufen werden. Veröffentlicht wurde die App Ende Januar dieses Jahres im Google Play Store und Anfang April im App Store von Apple. Bereits nach wenigen Wochen war erkennbar, dass die Software ein Erfolg wird. Bis Mitte Juli führte der Rhein-Kreis Neuss bereits 1.400 Belehrungen online durch. Im Google Play Store waren bis zu diesem Zeitpunkt 2.800 und im App Store von Apple 3.100 App-Downloads zu verzeichnen.

Aufwand reduziert, Geld gespart

Über das neue Angebot wird nicht nur Verwaltungsaufwand abgebaut, sondern der Nutzer spart auch Geld: Während für die bisherige Lösung 25 Euro anfielen, hat das Neusser Kreisgesundheitsamt die Gebühren für die digitale Belehrung auf die rechtlich zulässige Mindestgebühr von 20 Euro gesenkt. Darüber hinaus hatten die App-Entwickler das ehrenamtliche Engagement im Blick, beispielsweise in Schulen, Altenheimen oder Vereinen. Ehrenamtlich Tätige erhalten deshalb über einen Gutscheincode günstigere Konditionen.
Die digitale Dienstleistung wird mittlerweile in acht Sprachen angeboten. Zentraler Baustein der ­Applikation ist ein Erklärvideo. Zwischen den einzelnen Kapiteln, etwa zum Umgang mit Lebensmitteln oder den Rechten und Pflichten aus dem IfSG, wird der Lernerfolg durch ein einfaches Quiz gesichert, das richtig beantwortet werden muss, um den nächsten Video­abschnitt freizuschalten. Die App kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss genutzt werden.

Kreis als Vorreiter

Der neue mobile Dienst knüpft an die stark nachgefragten Apps zu Straßenverkehrsamt, Rettungsdienst und Pflegefinder an. Auch diese Dienste sind im Digitallabor der Neusser Kreisverwaltung entstanden. Der Rhein-Kreis Neuss hatte zudem im Sommer 2018 bereits eine Hygiene-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit dem kreiseigenen Technologiezentrum Glehn (TZG) als Modellprojekt eingeführt und dort angesiedelt. Diese Online-­Lösung wird seit Beginn der ­Corona-Pandemie in über 60 Gesundheitsämtern eingesetzt. Bislang wurden rund 200.000 Belehrungen durchgeführt. Im Gegensatz zur neuen App ist diese Form allerdings termingebunden. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sieht den Kreis deshalb als Vorreiter. Der zuständige IT-Dezernent Harald Vieten ist ferner davon überzeugt, dass die digitale Form der Infektionsschutz-Belehrung Vorbild sein kann für weitere Gesundheitsämter in Deutschland, weil sie Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet.

Zeitgemäßes Belehrungsformat

An der neuen App hat die Stabsstelle Digitalisierung beim Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit dem Gesundheitsamt rund zwei Jahre gearbeitet. Die Idee zu der Lösung stammt vom ehemaligen Leiter des Neusser Kreisgesundheitsamts, Michael Dörr, der mittlerweile im Ruhestand ist. Chief Digital Officer Jürgen Brings und sein Team haben das digitale Potenzial der Gesundheitsbelehrung erkannt und sich mit einem interdisziplinären Team monatelang in die Thematik eingearbeitet. Manche Schwierigkeit tat sich dabei auf, beispielsweise die adäquate Berücksichtigung des Themas Datenschutz. Darüber hinaus gab es rechtliche Hürden. Die damalige Rechtslage verlangte zwingend eine Belehrung im persönlichen Kontakt. Erst eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die der Rhein-Kreis Neuss beim Bundesgesundheitsministerium angestoßen hatte, machte im März 2020 den Weg frei für zeitgemäße Belehrungsformate.

Erklärvideo auch im EfA-Dienst des Landes Niedersachsen

Neben der Identifikation per Online-Personalausweis hat das Digitallabor des Rhein-Kreises Neuss auch eine Selfie-Identifizierung entwickelt. Auf diese Weise kann der gesamte Belehrungsprozess vom Identitätsnachweis bis zur elektronischen Bezahlung digitalisiert ablaufen. Wer die Belehrung absolviert hat, erhält die Bescheinigung, sobald er die Gebühr im angebotenen E-Payment-Verfahren beglichen hat. Bezüglich des Films hat der Rhein-Kreis Neuss mit dem Land Niedersachsen zusammengearbeitet. Denn dieses hat laut Onlinezugangsgesetz den offiziellen Auftrag für die Verwaltungsleistung „Infektionsschutz-Belehrung“. Das vom Rhein-Kreis produzierte Erklärvideo findet daher auch im neuen Einer-für-Alle-Dienst (EfA) des Landes Niedersachsen Verwendung.
Im Zuge der Digitalisierungsoffensive wird die analoge Welt von der Kreisverwaltung aber nicht ausgeblendet: Auf Wunsch gibt es nach wie vor Belehrungstermine in Präsenz, sobald die Corona-Pandemie dies wieder zulässt. Parallel ist die Stabsstelle Digitalisierung beim Rhein-Kreis Neuss dabei, die App weiterzuentwickeln. Ziel ist es, das Angebot auch für Minderjährige zur Verfügung zu stellen.

Robert Ruß ist Projektleiter IfSG-App; Jürgen Brings ist Chief Digital Officer beim Rhein-Kreis Neuss.

http://onelink.to/ifsg
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe August 2022 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Portale, CMS, Rhein-Kreis Neuss, App, Infektionsschutz, IfSG

Bildquelle: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss

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