[8.1.2024] Einen neuen Rekord verzeichnet das Serviceportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Online-Leistungen haben sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt. Zudem kann auf der Plattform bereits die BundID genutzt werden.
Im November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Serviceportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Im Januar waren es laut Innenministerium 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird (
wir berichteten). Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Gemeindeverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie, falls erforderlich, Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 (
wir berichteten) waren es insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Pegel.
Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen, heißt es in der Pressemeldung des Innenministeriums. Das Angebot reiche von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde und Namensänderung bei Scheidung bis hin zur Zweitwohnungssteuer oder einer Studienplatzbeantragung. Zudem sei das Serviceportal bereits mit der BundID nutzbar.
Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und komfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes zur Beratung im Landtag, so das Innenministerium weiter. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können“, erklärt der Digitalisierungsminister.
(ba)
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