[16.4.2019] Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können dank eID-Karte künftig auch Unionsbürger und im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige nutzen.
Die Nutzergruppe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird jetzt auf Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert. Das hat vergangenen Freitag (12. April 2019) der Bundestag beschlossen. Wie die Bundesregierung mitteilt, führt sie dafür auf freiwilliger Basis die eID-Karte ein (
wir berichteten). Dabei handle es sich nicht um einen Personalausweis, sondern um eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten wie Name, Geburtstag und Adresse abgespeichert werden.
(ve)
https://www.bundesregierung.de
Stichwörter:
Digitale Identität,
eID-Karte