[12.8.2019] Das im Juni gestartete Serviceportal Mecklenburg-Vorpommerns verzeichnet bislang rund 16.000 Zugriffe, 117 Nutzerkonten wurden angemeldet. Als neuer Service kann der Antrag zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen und Kunstschaffende digital abgewickelt werden.
Ende Juni ist in Mecklenburg-Vorpommern das MV-Serviceportal online gegangen (
wir berichteten). „Wir zählen seit dem Start fast 16.000 Zugriffe auf das Portal“, berichtet Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. „Dies ist ein schönes Ergebnis und zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ 117 Nutzerkonten sind seit dem Start des Serviceportals angemeldet worden, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter.
Aktuell führe das Portal zu rund 380 voll- und teildigitalisierten Verwaltungsleistungen im Land. „Zu den Anträgen, die vom Aufrufen bis zum Absenden komplett am Computer erledigt werden können, ist jetzt das Beantragen der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen nach dem Umsatzsteuergesetz, Paragraf 4, Absatz 20a hinzugekommen“, sagt Minister Pegel. Berechtigte kulturelle Einrichtungen und Künstler in ganz Mecklenburg-Vorpommern können so die Bescheinigung des Kultusministeriums über die Befreiung von der Umsatzsteuer online beantragen.
(ve)
https://www.mv-serviceportal.de
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