Bremen:
Entwicklung eines Datenschutz-Cockpit


[15.11.2021] Die Freie und Hansestadt Bremen entwickelt ein bundesweites Datenschutz-Cockpit. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Stadt Bremen unterzeichnet.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Freie Hansestadt Bremen haben jetzt eine Vereinbarung zur Umsetzung eines Datenschutz-Cockpit unterzeichnet. Wie die Vertragspartner berichten, wird die Stadt Bremen auf dieser Grundlage bis Ende 2022 das im Registermodernisierungsgesetz (RegMog) geregelte Datenschutz-Cockpit implementieren und pilotieren. Die Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen von zu Hause am eigenen PC oder von unterwegs via Smartphone sei dann besonders einfach, wenn keine oder nur wenige Daten durch den Nutzer eingegeben werden müssen. Viele dieser Daten und Nachweise liegen der Verwaltung auch schon vor (wie etwa Meldedaten oder Geburtsurkunden). Mit dem RegMog sollen durch die Nutzung solcher bereits vorliegenden Daten einfache digitale Verwaltungsprozesse ermöglicht werden. Hierfür werde eine einheitliche ID-Nummer in Registern eingeführt, die für das Onlinezugangsgesetz (OZG) relevant sind. Durch das neue Datenschutz-Cockpit können sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass solche Datenaustausche auf Grundlage der ID-Nummer transparent und nachvollziehbar seien. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung übernehme die Stadt Bremen die Projektleitung bei der Implementierung und Pilotierung des Datenschutz-Cockpit. Die erforderliche Infrastruktur entwickele die Stadt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA), von dem die neue ID-Nummer über den so genannten Identitätsabruf bereitgestellt werde.

Volle Kontrolle über die eigenen Daten

Die Digitalisierung ermögliche besonders bürgerfreundliche Verwaltungsprozesse. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen wie etwa von Elterngeld oder Wohngeld benötigte Nachweise nicht erneut erbringen müssen, wenn diese bereits an anderer Stelle der Verwaltung vorliegen. Hier greife das so genannte Once-Only-Prinzip. Um dies zu ermöglichen, verpflichte das am 6. April 2021 verkündete RegMog zahlreiche für die Erbringung von Leistungen nach dem OZG besonders relevante registerführende Stellen, eine übergreifende Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu speichern. Hierzu zählen zum Beispiel die Melderegister oder die Personenstandsregister. Dadurch können Daten den Bürgerinnen und Bürgern eindeutig zugeordnet und Personenverwechslungen ausgeschlossen werden. Über das Datenschutz-Cockpit können sich Bürgerinnen und Bürger alle Datenübermittlungen digital anzeigen lassen, bei denen diese Identifikationsnummer verwendet wurde. Dabei sollen neben den übermittelten Protokoll- und Inhaltsdaten zukünftig auch Bestandsdaten der Register angezeigt werden können.
Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, erläutert: „Mit dem Datenschutz-Cockpit hat jeder Bürger die volle Kontrolle über seine Daten. Von überall kann man nachvollziehen, welche öffentliche Stelle, wann und aus welchem Grund persönliche Daten speichert oder unter Verwendung der neuen ID-Nummer weitergibt. Diese Offenheit und Transparenz schaffen Vertrauen in den digitalen Staat. So wird Deutschland Vorreiter. Denn: Jede Einzelne hat zu jeder Zeit die Hoheit über ihre persönlichen Daten.“

ELFE als Pilotprojekt

Nach Angaben der Stadt Bremen und des BMI dient das Projekt „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“, das ebenfalls von der Stadt Bremen realisiert wird, zur Pilotierung des Datenschutz-Cockpit. Schon jetzt könnten Eltern mit ELFE gebündelt, einfach und online eine Geburtsurkunde sowie Kinder- und Elterngeld beantragen, mit nur wenigen Klicks und von zu Hause aus. Dazu werden die Formulare für Elterngeld, Kindergeld und Geburtsanzeige zu einem digitalen Kombi-Antrag zusammengefasst. Die Eltern müssen nur einmal ihre Daten eingeben und keine weiteren Unterlagen bei verschiedenen behördlichen Stellen vorlegen. Dietmar Strehl, Finanzsenator der Freien Hansestadt Bremen, bemerkt: „ELFE verkörpert bereits die Bemühungen rund um die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Das Datenschutz-Cockpit vervollständigt diese Umsetzung um die Transparenzkomponente.“
Begleitend zur Pilotierung im Kontext von ELFE sollen mögliche weitere Ausbaustufen des Datenschutz-Cockpit auch im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche rechtliche Regelungen evaluiert, konzipiert und pilotiert werden. (th)

https://www.bremen.de
https://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Portale, CMS, Digitale Identität, Datenschutz, RegMog, ELFE, Onlinezugangsgesetz (OZG), Bremen, BMI



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