[23.11.2020] Im Kreis Soest sind ab sofort neue Online-Dienste der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung verfügbar. Wer eine amtliche Liegenschaftskarte benötigt, kann diese nun online bestellen, bezahlen und als PDF-Dokument abrufen.
Der Kreis Soest erweitert sein Angebot digitaler Dienstleistungen. Wer eine amtliche Liegenschaftskarte benötigt, der kann diese ab sofort online bestellen, direkt bezahlen und das Produkt nach wenigen Minuten per Download als PDF-Dokument abrufen und selbstständig ausdrucken, teilt die nordrhein-westfälische Kommune mit. „Dieser Datenabruf ist für den Kunden immer günstiger als die Bestellung der analogen Karte und deren manueller Versand per Post“, sagt Eva Börger, Leiterin Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung. Sowohl für den professionellen Nutzer aus Architekturbüro, Planungsbüro, Notariat oder Bankhaus als auch für Bürger wird es nun einfacher, schnell eine amtliche Liegenschaftskarte zu bekommen, teilt die Kreisverwaltung mit. Börger erklärt: „Diese neue Möglichkeit, einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, also eine Katasterkarte oder einen Katasterauszug, zu bekommen, führt zu einer deutlichen Verbesserung des Angebots. Die Kunden ersparen sich Termine, Wege, persönliche Kontakte, E-Mails, Wartezeit und einen Teil der Gebühr. Außerdem steht der Service sieben Tage, 24 Stunden, zur Verfügung. Das wird sicher vor allem die Kunden ansprechen, die zum Beispiel beruflich bedingt, häufiger einen Katasterauszug benötigen."
Die amtliche Liegenschaftskarte stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Auszüge aus diesem Kartenwerk werden zum Beispiel für Bauanträge, Teilungsgenehmigungen, Baulastenanträge, für Finanzierungen durch Banken und Sparkassen aber auch für notarielle Verträge benötigt, informiert die Kommune.
Seit Anfang November sei diese Dienstleistung im Online-Dienste-Portal des Kreises abrufbar. Zur Nutzung des Angebots sei eine Registrierung im Servicekonto.NRW erforderlich. Darüber hinaus biete die Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung weitere Leistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) an. So könnten auch Anträge auf Wertgutachten für Immobilien, Anträge auf Vermessungen und für verschiedene Bescheinigungen digital gestellt werden.
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Bildquelle: Thomas Weinstock/Kreis Soest